FAQ

Die Wettbewerbe sind auf der folgenden Webseite veröffentlicht: Wettbewerbe für das Verwaltungspersonal.

Stellenangebote über die Mobilität zwischen Körperschaften sowie alle notwendigen Informationen gibt es auf der folgenden Webseite: Mobilität zwischen Körperschaften.

Auf der Webseite des Landes findest du eine Übersicht der Berufsprofile, geordnet nach Funktionsebenen. Dort kannst du nachschauen, welches Profil am besten zu deinem Werdegang passt: Berufsbilder des Landes nach Funktionsebene.

Ja, du kannst dich für den Newsletter zu Wettbewerben anmelden. Wähle dazu bei den Themenbereichen die Option „öffentliche Wettbewerbe“ aus.

Erforderlich ist der Zweisprachigkeitsnachweis, der ausschließlich vom Amt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ausgestellt wird: Offizielle Webseite zur Zweisprachigkeitsprüfung. Der erforderliche Nachweis hängt von der Funktionsebene der Stelle ab, für die du dich bewirbst. Beispielsweise ist für die VI. Funktionsebene der Zweisprachigkeitsnachweise B2 und für die VIII. Funktionsebene der Zweisprachigkeitsnachweis C1 erforderlich. Weitere Informationen zu den Funktionsebenen und Anforderungen findest du hier: Berufsbilder des Landes nach Funktionsebenen.

Nein, für jede ausgeschriebene Stelle ist ein Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich.

Das zuständige Amt ist das Amt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen. Alle Informationen zu den Sprachzertifikaten, Prüfungen und Vorbereitungsmöglichkeiten findest du auf seiner Webseite: Webseite zur Zweisprachigkeitsprüfung.

Das hängt von der Funktionsebene der Stelle und den Anforderungen der Ausschreibung ab. Beispielsweise ist für die VI. Funktionsebene ein Oberschulabschluss erforderlich, während für die VIII. Funktionsebene ein mindestens vierjähriges Studium nötig ist. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen findest du auf der vorgesehenen Webseite: Berufsbilder des Landes nach Funktionsebenen.

Akademische Studientitel aus dem Ausland müssen für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung in Italien anerkannt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die einen im Ausland erworbenen Abschluss haben, werden mit Vorbehalt zum Wettbewerbsverfahren zugelassen. 

Die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbes müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen nach Veröffentlichung der endgültigen Rangordnung einen Antrag auf Anerkennung bei der für die Anerkennung zuständigen Körperschaft oder Dienststelle (Ministerium für Universitäten und Forschung und Ministerium für Unterricht und Leistung) stellen.
Die geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten haben stattdessen die Pflicht innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen ab Erhalt eines eventuellen Stellenangebots den Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Der Vorbehalt wird erst bei Erhalt der Anerkennung aufgelöst, die spätestens innerhalb von 10 Monaten ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung erfolgen muss.
Weitere Informationen über das Anerkennungsverfahren findest du auf der folgenden Website: https://berufsberatung-studieninfo.provinz.bz.it/de/anerkennung-studientitel. Außerdem kannst du dich, um weiterführende Informationen zu erhalten und die notwendigen Unterlagen zu überprüfen, mit der Abteilung 40 „Bildungsförderung“ (für den Bereich zuständig: Cristina Pellini – Tel. 0471 413307 cristina.pellini@provinz.bz.it) in Verbindung setzen

Der Artikel 78 des Kollektivvertrags vom 12.02.2008 ermöglicht es der Verwaltung, einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen. Weitere Informationen findest du auf der entsprechenden Webseite: Anerkennung Berufserfahrung.

Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung wird auf Antrag und nach Terminvereinbarung vom Landesgericht Bozen ausgestellt. Das Originaldokument muss fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag gemäß den Vorgaben der Ausschreibung eingereicht werden. Du kannst über folgenden Link einen Termin vereinbaren: Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit am Landesgericht Bozen. Dieses Dokument ist sehr wichtig: Eine fehlende Abgabe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.

Die Anmeldung kann nur online über das dafür vorgesehene Portal eingereicht werden. Es ist über SPID, die elektronische Identitätskarte (CIE) oder die Bürgerkarte/Gesundheitskarte zugänglich. Achtung: Bewerberinnen und Bewerber (außer diejenigen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind) müssen vor der Online-Anmeldung bereits ihre Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeholt haben.

Nach dem Absenden deiner Bewerbung wird ein Identifikationscode generiert, der jederzeit im persönlichen Bereich „Meine Dienste/Anträge Wettbewerbe“ auf MyCivis eingesehen werden kann. Den Link dazu findest du hier: Meine Dienste. Dieser Code ermöglicht es, deine Daten zu anonymisieren und damit erhältst du Zugang zu allen Mitteilungen bezüglich des Verfahrens (Einladung zu den Prüfungen, Prüfungsergebnisse usw.), die auf der entsprechenden Seite veröffentlicht werden: Wettbewerbe: Infos Bewerber.

Die zuständigen Ansprechpersonen sind im jeweiligen Ausschreibungstext angegeben. Sie sind telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr erreichbar. Telefonnummern sowie E-Mailadressen findest du in den Kontakten: Amt für Personalaufnahme. Zudem gibt es im Landhaus 8 in der Rittner Straße 5 in Bozen (Sitz der Personalabteilung) ein Infopoint mit folgenden Öffnungszeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr.

Die Ausschreibung enthält Hinweise zu den Prüfungsinhalten. Für Verwaltungsstellen sind in der Regeln Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Transparenz, Datenschutz, Ausschreibungen und öffentlichen Aufträgen erforderlich. Auf der Seite „Info Bewerber“ kannst du Prüfungsaufgaben vergangener Wettbewerbe einsehen. Für einige spezifische Positionen, für die eine besondere Vorbereitung erforderlich ist, stellt das Land auf der oben genannten Webseite Lernmaterial zur Verfügung. Auf der folgenden Webseite findest du darüber hinaus hilfreiche Materialien, um dich bestmöglich auf den Wettbewerb für Führungskräfte vorzubereiten.

Am Prüfungstag genügt es, einen gültigen Ausweis mitzubringen und das Original der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung muss in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Auf dem verschlossenen Umschlag müssen Vor- und Nachname angegeben werden. Weitere Informationen sind in den Einladungsschreiben zu den Prüfungen enthalten, die auf der Webseite Infos Bewerber veröffentlicht werden.

  1. Die Ranglisten werden nach Abschluss der mündlichen Prüfungen auf der Webseite Infos Bewerber veröffentlicht. Die kann einige Wochen in Anspruch nehmen, da zuvor alle Anforderungen überprüft werden.

Die Prüfungen müssen in der Sprache jener Sprachgruppe abgelegt werden, der die Bewerberin oder der Bewerber angehört oder zugeordnet ist (Italienisch oder Deutsch). Diese Regel gilt nicht für Kandidatinnen und Kandidaten der ladinischen Sprachgruppe. Diese können frei wählen, ob sie die Prüfungen auf Deutsch oder Italienisch ablegen möchten.

Ja, nach der Einstellung in die Landesverwaltung gilt eine Probezeit von drei Monaten für befristete Anstellungen und sechs Monate für unbefristete Anstellungen. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder Abfindung beendet werden. Die Kündigung seitens der Verwaltung muss jedoch begründet sein. 

Ja, interne Mitarbeitende können jederzeit die aktuelle Liste der offenen Stellen innerhalb der Landesverwaltung einsehen.

Ja, die Landesverwaltung bietet Studierenden die Möglichkeit eines Sommerpraktikums, um erste Berufserfahrungen zu sammeln. Bewerbungen für Praktikumsstellen in den Landesämtern sowie in den Büros in Brüssel oder Rom müssen bis spätestens 31. Jänner um 12 Uhr eingereicht werden. Weitere Informationen findest du hier: Sommerpraktika – Aufnahme in die Landesverwaltung.

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